Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Alle Abschlüsse und Verkaufsvereinbarungen sind erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung für uns verbindlich. Nebenabreden und Zusagen unserer Vetreter bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten als vereinbart.

2. Lieferung der Ware und Gefahrenübergang
Wir sind bestrebt, die ausdrücklich vereinbarten Lieferbedingungen einzuhalten, behalten uns jedoch die Lieferungsmöglichkeit und Einschränkungen der zu liefernden Menge ausdrüicklich vor. Die Lieferfristen sind unverbindlich. Im Falle des Verzuges gewährt uns der Kunde eine angemessene Nachfrist. Wir versenden die Ware auf Gefahr des Kunden, sofern nichts anderes schrittlich oder im Rahmen der INCOTERMS vereinbart wird. Vesandart und Versandweg werden von uns bestimmt.

3. Rückgebinde
Das Pfandgebinde (Flaschen, Fässer, Kisten, Container usw.) bleibt unser Eigentum. Es wird dem Kunden leihweise und gegen einen Pfandpreis, der mit der Ware zu bezahlen ist, zur Verfügung gestellt. Das sortierte Gebinde wird von uns bzw. in unserem Auftrag palettenweise bei der nächsten Warenanlieferung als Leergut abgeholt und zum gleichen Pfandpreis zurückgenommen. Die Abholverpflichtung gilt nur für jene Gebinde, welche wir frei Haus zugestellt haben. Beschädigte und übermässig verschmutzte Gebinde sind von der Rücknahme ausgeschlossen.

4. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben auch im verarbeiteten Zustand bis zur Erfüllung sätmtlicher uns zustehender Forderungen (Haupt- und Nebenforderungen) unser Eigentum. Bei einer Vermischung, Verbindung sowie Be- oder Verarbeitung unserer Waren mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen, entstehenden Sache. Der Kunde ist berechtigt, die in unserem Allein- oder Miteigentum stehenden Waren im normalen Geschäftsverkehr zu veräussern. Der Kunde tritt hiermit alle Forderungen aus der Weiterveräusserung schon jetzt an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, dürfen unsere Waren weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Der Ersatz sämtlicher Mahn- und lnkassospesen sowie 14% Verzugszinsen gelten als vereinbart.

5. Zahlungsbedingungen
Alle Zahlungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, unverzüglich und ohne Abzug zu leisten. Wechsel und Schecks gelten erst nach deren Einlösung als Barzahlung und Begleichung der Kaufpreis - Forderung. Sämtliche damit verbundenen Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Käufers. Bei Zahlungsverzug sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, bankmässige Verzugszinsen sowie Mahnkosten zu belasten.

6. Mängelrüge
Der Kunde hat umgehend zu prüfen, ob die gelieferte Ware einwandfrei ist. Mängelrügen sind uns sofort mitzuteilen. Nur eine von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Mängelrüge berechtigt den Kunden, die termingemässe, vertragliche Zahlung des Rechnungsbetrages zurükzuerhalten. lm Übrigen haftet kein Vertragspartner dem anderen Vetragspartner auf Ersatz mittelbarer und Folgeschäden.

7. Sonstige Bestimmungen
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Scharnitz/Österreich. Auf den Vertrag wird ausschliesslich Österreichisches Recht angewendet. Als ausschliesslicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden entstehenden Streitfälle, auch für Wechselprozesse, gilt das zuständige Bezirksgericht Innsbruck.